Anforderungen und Ablauf der Alltagstauglichkeitsprüfung im Sinn des Paragraph 5, Absatz 2, Oö. Hundehaltegesetz 2024
Inhalt der Alltagstauglichkeitsprüfung im Sinn des Paragraph 5, Absatz 2, Oö. Hundehaltegesetz 2024 ist die Überprüfung des „Mensch-Hund-Gespanns“ durch Nachweis eines Grundwissens der Hundehalterin oder des Hundehalters über den verantwortungsbewussten Umgang mit ihrem oder seinem Hund im Alltag sowie das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen. Dabei muss die Hundehalterin oder der Hundehalter den Hund in Alltagssituationen entsprechend einschätzen können, um kritische Situationen zu vermeiden oder zu bewältigen. Der Hund muss dabei ein angemessenes Sozialverhalten in der Öffentlichkeit zeigen.
Die Prüfung verpflichtend folgende Inhalte zu umfassen und ist in folgender Reihenfolge zu absolvieren:
- Unbefangenheitsüberprüfung des Hundes
Die Unbefangenheitsüberprüfung hat am Beginn der Prüfung zu erfolgen. Jeder Hund ist einzeln vorzuführen. Der Hund ist angeleint rechts oder links von der Hundehalterin oder vom Hundehalter zu führen. Die Identität des Hundes ist von der Prüferin oder vom Prüfer durch Auslesen des Chips festzustellen. Sollte der Chip nach wiederholtem Versuch nicht gefunden werden, hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Chipkontrolle vorzunehmen. Hunde, deren Identität mittels Chipkontrolle nicht eindeutig feststellbar ist, dürfen an der Prüfung nicht teilnehmen
Die Unbefangenheit des Hundes muss während des gesamten Prüfungsverlaufs gegeben sein. Verhält sich der Hund im Laufe der Prüfung gegenüber einem Menschen oder einem Tier unangemessen (insbesondere durch unbeherrschbares ängstliches oder aggressives Verhalten), ist auch dann die Unbefangenheit nicht gegeben, wenn die vorangegangenen Prüfungspunkte positiv absolviert wurden.
- verantwortungsbewusster Umgang mit dem Hund
Beim verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund hat die Hundehalterin oder der Hundehalter einfache Pflegehandlungen, unter Beachtung eines für den Hund angenehmen Umgangs, vorzuzeigen. Werden alle anderen Prüfungsteile bestanden, lässt der Hund jedoch die Pflegehandlungen nicht zu, kann die Alltagstauglichkeitsprüfung trotzdem als bestanden beurteilt werden, wenn der Hund dabei kein aggressives Verhalten zeigt.
- Prüfungsteil im Verkehr
Beim Prüfungsteil im Verkehr sind die angeführten Situationen an einem geeigneten, von der Prüferin oder vom Prüfer zu bestimmenden öffentlichen Orten zu absolvieren; für Menschen mit Behinderung muss ein öffentlicher Ort gewählt werden, der barrierefrei zugänglich ist. In allen Situationen des Prüfungsteils im Verkehr ist ein neutrales Verhalten des Hundes erforderlich. Unter neutral ist zu verstehen, dass sich der Hund zwar interessiert zeigen darf, andere Personen bzw. Verkehrsteilnehmer, Autos oder andere Hunde aber nicht unangemessen belästigen oder attackieren darf. Die Prüferin oder der Prüfer ist berechtigt, bei Zweifel in der Beurteilung des Hundes, Abschnitte zu wiederholen
- Begegnung mit einer Personengruppe (sechs Personen);
- Begegnung mit einer Radfahrerin bzw. einem Radfahrer oder einer Scooter-Fahrerin bzw. einem Scooter-Fahrer;
- Begegnung mit einem vorbeifahrenden Auto;
- Begegnung mit einer Joggerin bzw. einem Jogger oder einer Inline-Skaterin bzw. einem Inline-Skater;
- Begegnung mit einem anderen Hund;
- Begegnung mit einer Person mit einer Gehhilfe oder mit einer Nordic-Walkerin bzw. einem Nordic-Walker;
- Begegnung mit einer Person mit einem Kinderwagen.